Tarife

Tarife

Als kassenpflichtige Leistungen gelten die Grund- und Behandlungspflege, sowie die Bedarfsabklärung (Art. 7 KLV Absatz 2).
Diese Pflegekosten werden anteilmässig auf den Spitex-Kunden, den Krankenversicherer sowie
den Kanton/Gemeinde als Restfinanzierer aufgeteilt.

Für weitere Informationen, empfehlen wir Ihnen die Übersicht Unterschiede öffentliche und private Spitex gratis zu downloaden.

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